Umgang mit Spenden
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Grundsätze für Spenden
Die FWG verwendet eingehende Spenden ausschließlich zur Erfüllung der in ihrer Satzung festgelegten Zwecke. Spenden dienen insbesondere der ideellen und materiellen Unterstützung des Wiederaufbaus, der Erhaltung sowie der künftigen Nutzung der Potsdamer Garnisonkirche im Sinne eines offenen Ortes der Erinnerung, des Dialogs und der gesellschaftlichen Verständigung.
Die FWG achtet bei der Annahme von Spenden auf Transparenz, Unabhängigkeit und die Wahrung ihrer inhaltlichen Grundsätze. Finanzielle Zuwendungen werden nur angenommen, wenn sie frei von politischen, weltanschaulichen oder sonstigen Auflagen sind, die den Zielen, der Satzung oder den Positionen der FWG widersprechen. Spenden, die an Bedingungen geknüpft sind, welche nicht ausdrücklich in der Satzung vorgesehen sind, werden nicht angenommen.
Die FWG nimmt keine Spenden von Personen oder Organisationen an, die extremistische, fundamentalistische oder demokratiefeindliche Positionen vertreten oder unterstützen. Sollten Zweifel an der Herkunft oder Zielsetzung einer Zuwendung bestehen, behält sich die FWG eine sorgfältige Prüfung sowie gegebenenfalls die Ablehnung oder Rückgabe der Spende vor.
Durch einen verantwortungsvollen und nachvollziehbaren Umgang mit Spenden stellt die FWG sicher, dass das Vertrauen der Unterstützerinnen und Unterstützer gewahrt bleibt und die Mittel im Einklang mit ihren ethischen, gesellschaftlichen und historischen Verpflichtungen eingesetzt werden.